Erlass des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zum Thema„Entsorgung von Baustyropor“

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat in einem Erlass vom 11.10.2016 zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle (Baustyropor) Stellung genommen.

Verschiedene Anlagen werden diese Materialien als Monofraktion annehmen können, sobald das Genehmigungsverfahren dies bestätigt.

In den KWD-Anlagen ist bis auf weiteres keine Annahme von HBCD-haltigen Polystyrol-Dämmstoffen aus dem Baubereich in Monofraktion möglich. Gemischte Bauabfälle mit geringem Anteil an Baustyropor (max. 10%) nimmt unsere Anlage Radefeld zur Entsorgung entgegen.

Wir bedauern es sehr, den Bürgerinnen und Bürgern und unseren Kunden auf Grund der veränderten Rechtslage im Moment keinen anderen Entsorgungsweg anbieten zu können und informieren Sie selbstverständlich sofort auf dieser Seite sobald es Lösungsmöglichkeiten gibt.